Kongresskostenzuschuss

Die ÖGKM vergibt pro Jahr Kostenzuschüsse für die (virtuelle) Teilnahme an Kongressen im Gesamtumfang von Euro 5.000,00.

Dabei beträgt die finanzielle Unterstützung einer europäischen Reise/einer Teilnahme an einer virtuellen Tagung einer europäischen Gesellschaft maximal Euro 600,00 und jene für eine außereuropäische Reise/eine Teilnahme an einer virtuellen Tagung einer außereuropäischen Gesellschaft maximal Euro 1.000,00. Ein Antrag ist zur Planung selbstverständlich auch vor dem Kongress möglich! Spätestmöglicher Zeitpunkt der Einreichung ist maximal zwei Monate nach Rückkehr.

 

Voraussetzungen für den Antrag eines Kongresskostenzuschusses:

  • 3-jährige Mitgliedschaft in der ÖGKM
  • aktive Teilnahme (Poster oder Vortrag) am Kongress
  • Durchführung der präsentierten Arbeit überwiegend in Österreich
  • Der/die Einreicher/in muss bestätigen, dass er/sie keine kostendeckende Übernahme durch andere Geldgeber erhält.
  • Die Zuschüsse werden nach der Reihenfolge des Posteingangsdatums behandelt.
  • Pro Person wird jährlich nur einem Antrag stattgegeben.

Modus zur Einreichung eines Reisekostenzuschusses:

Die Anträge müssen an das Sekretariat der ÖGKM/Frau Nevena Krtolica, BA M.E.S. (office@oegkm.at) geschickt werden und sollen eine genaue Kostenaufstellung (sofern bereits vorhanden), anderenfalls eine Kostenabschätzung beinhalten.

Frau Krtolica schickt eine Empfangsbestätigung an die Bewerber und leitet die Anträge weiter. Eine Jury bestehend aus dem Präsidenten, der Schatzmeisterin und der Schriftführerin wird entsprechend genauer Beurteilungskriterien (Qualität des Meetings, Qualität des Abstracts und regionale Ausgewogenheit) und entsprechend der finanziellen Möglichkeiten innerhalb von 6 Wochen eine Entscheidung treffen.

Antwort erhält der Antragsuchende von Frau Krtolica. Zur Auszahlung ist die Vorlage der Originalbelege (inkl. Teilnahmebestätigung) notwendig. Bei etwaigen Veröffentlichungen soll die ÖGKM als Unterstützer erwähnt werden.